Warnweste EN 471 mit integriertem Auffanggurt MAS 5 - orange
Auch bei Arbeiten in absturzgefährdeten Arbeitsbereichen gilt sehr häufig eine möglicherweise verordnete Pflicht zum Anlegen einer Warnweste. Dafür wurden spezielle Warnwesten entwickelt, in die gleichzeitig ein Auffanggurt integriert ist.
Bei der hier angebotenen Warnschutzweste ist der Auffanggurt MAS 5 gem. EN 361 fest in die Warnweste eingebaut. Der Auffanggurt verfügt über eine Anschlagöse hinten und ist die Beingurte lassen sich mit Durchsteckrahmen verstellen. Die Warnweste entspricht EN ISO 20471 (Hochsichtbare Warnkleidung).
Farbe der Warnweste = ORANGE.
Der Grundpreis bezieht sich auf die Größen 44 - 54. Andere Größen bis max. Größe 70 sind gegen geringen Aufpreis wählbar.
Ausstattungsmerkmale des Auffanggurtes MAS 5:
1 |
Auffangöse, hinten |
15 |
Brustgurt |
25 |
Gesäßgurt |
29 |
Verstellung/Verschluß Beingurte mit Durchsteckrahmen |
Ausstattungsmerkmale der Warnweste:
- Farbe leuchtorange mit silberfarbenen Reflexionsstreifen
- Auffangöse hinten durch Klett gegen Verrutschen gesichert
- Gurtdurchführungen für Brustauffangöse und Beinbegurtung.
Anwendungen:
- Abseilen mit Abseilgerät nach EN 341
- Retten mit Rettungsgerät nach EN 1496
- Auffangen (hinten) nach EN 354, EN 355, EN 353-2 und EN 360
- Rückhalten (Anschlag hinten) nach EN 358
Hinweis zum Körpergewicht des Anwenders:
Der in die Weste intergrierte Auffanggurt Typ MAS 5 ist geprüft und zugelassen für Benutzer mit einem maximalen Körpergewicht von 136 kg. Dies gilt jedoch nur, wenn auch die übrigen Bestandteile der verwendeten persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz für dieses Körpergewicht ausgelegt sind (z.B. Verbindungsmittel oder Auffanggeräte). Ist dies nicht der Fall, dann gilt für den Einsatzfall die Gewichtsbeschränkung der verwendeten PSA mit dem niedrigsten angegebenen Körpergewicht. Die Kleidergröße bleibt hierbei ohne Belang.
Andere Ausführungen finden Sie hier bei uns im Shop !
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
MAS
Bockenfelder Straße 232
NRW
Dortmund, Deutschland, 44388
sales@godo-shop.de
https://www.godo-shop.de
verantwortliche Person:
Gerd Obermeit
Bockenfelder Straße 232
NRW
Dortmund, Deutschland, 44388
sales@godo-shop.de
https://www.godo-shop.de
Info zu Höhensicherungsgeräten
Das Höhensicherungsgerät ist ein Auffanggerät mit einer selbsttätigen Blockierfunktion und einer automatischen Spann- und Einziehvorrichtung für das Verbindungsmittel, d.h. das einziehbare Verbindungsmittel.
Ein energieabsorbierendes Einzelteil, z.B. eine Bremse, darf in dem Gerät selbst oder als Falldämpfer in dem einziehbaren Verbindungsmittel eingebaut sein. Höhensicherungsgeräte blockieren erst ab einer Auszugsgeschwindigkeit von ca. 1 m/s und dürfen deshalb nicht über Schüttgut verwendet werden.
Die Höhensicherungsgeräte werden mit einem verzinkten Stahlseil oder einem hochfesten Gurtband als Verbindungsmittel ausgerüstet. Für den besonderen horizontalen Einsatzfall und einer möglichen Beanspruchung des Verbindungsmittels über eine Kante muss das Gerät eine bestandene Kantenprüfung nachweisen. [Bild 1] Alle Höhensicherungsgeräte mit dieser Zusatzprüfung sind entsprechend gekennzeichnet.
Für die verschiedenen Arbeits- und Umgebungsbedingungen gibt es die Höhensicherungsgeräte zum einen mit verschiedenen Gehäusen (Kunststoff und Metall) [Bild 2] und zum anderen mit einer Länge des Verbindungsmittels von bis zu 30 m.
Einige Geräte sind direkt mit einer Rettungshubeinrichtung ausgestattet, die es möglich macht, eine verunfallte, in das Gerät gefallene Person direkt mit einer Handkurbel oder einem Kettenzug wieder herauf zu ziehen. [Bild 3]
Instandhaltung / Reinigung / Aufbewahrung
Der Unternehmer hat zu veranlassen, dass schadhafte Teile von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz nur durch solche Ersatzteile ersetzt werden, die dem Originalteil entsprechen.
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz sind nach Bedarf zu
reinigen und zu
pflegen.
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz dürfen bei ihrer Aufbewahrung keinen Einflüssen ausgesetzt werden, die ihren sicheren Zustand beeinträchtigen können.
Diese sind
- in trockenen, nicht zu warmen Räumen freihängend aufzubewahren
- nicht in der Nähe von Heizungen zu trocknen
- nicht mit aggressiven Stoffen, z.B. Säuren, Laugen, Lötwasser, Ölen in Verbindung zu bringen
- möglichst vor direkter Lichteinwirkung und UV-Strahlung zu schützen.
Prüfungen
Die Versicherten haben persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz vor jeder Benutzung durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand auf einwandfreies Funktionieren zu prüfen. Der Unternehmer hat persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal innerhalb von 12 Monaten, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.