Information über Absturzsicherungen
Godo Info ueber Absturzsicherungen

Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz schützen vor tödlichen Risiken, wenn alle technischen und organisatorischen Schutzmöglichkeiten ausgeschöpft wurden. Der Auswahl passender PSA gegen Absturz und der korrekten Benutzung der Ausrüstungen kommen somit eine außerordentlich hohe Bedeutung zu. Die DGUV Regel 112-198 unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer sowie alle anderen für den Arbeitsschutz verantwortlichen Akteure bei dieser Aufgabe.

Die DGUV Regel 112-198 findet Anwendung nachdem die Gefährdungsbeurteilung der Unternehmerin oder des Unternehmers ergeben hat, dass die Gefährdungen nicht durch allgemein schützende technische Einrichtungen (kollektive Schutzmaßnahmen) oder durch organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können.

Die DGUV Regel 112-198 erläutert die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" hinsichtlich der Grundlagen und Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz. In dieser DGUV Regel sind nachfolgende Vorschriften berücksichtigt:

  • des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG),
  • der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV),
  • der Verordnung (EU) 2016/425 des europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG (PSA-VO) sowie
  • der §8. Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen –- §8. ProdSG)

Die in der DGUV Regel 112-198 enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.

Die DGUV Regel 112-198 findet keine Anwendung für die Verwendung von Bergsportausrüstungen.

Die Auswahl und Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten sind in der DGUV Regel 112-199 "Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen" festgelegt.

Die Auswahl und Anwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen sind in der DGUV Information 212-001 "Arbeiten unter Verwendung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren" beschrieben.

Wir sind Vertriebspartner des Herstellers MAS Safety

Wir vertreiben im Bereich PSA gegen Absturz fast ausschließlich die Produkte der Marke M.A.S. Entsprechende Herstellerangaben finden Sie bei jedem Produkt. Sämtliche bei uns angebotene persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz entsprechen den relevanten Normen und verfügen über die notwendigen Baumusterprüfbescheinigungen und Zulassungen durch zuständige Prüfinstitute. Die Produkte entsprechen dem jeweils aktuellen Stand der Sicherheitsanforderungen.

Gleich zu Beginn die Antwort auf zwei häufig gestellte Fragen

Frage: "Ich habe Kleidergröße XXXXL. Welchen Gurt muß ich nehmen ?"

Antwort: Bei uns im Shop können Sie Auffanggurte bis maximal Größe 62 bestellen. Neben der Kleidergröße ist allerdings das Körpergewicht mit entscheidend. Bitte beachten Sie deshalb unbedingt die Angabe beim Produkt. Dort finden Sie jeweils das maximal zulässige Gesamtgewicht, bei dem der Einsatz der jewiligen Einrichtung zulässig ist.

Das Gewicht der Person sowie zusätzliche Lasten (z. B. aus Material, Werkzeug, Kleidung) sind vor allem bei der Auswahl des Gesamtsystems, speziell des energieabsorbierenden Bestandteils, zu berücksichtigen.

In der Regel ist das zulässige Gesamtgewicht 100kg. Das begründet sich dadurch, dass bei den herkömmlichen Prüfverfahren mit einem 100kg schweren Dummy getestet wird. Mit entsprechend schwereren Prüfkörpern kann auch eine Zulassung für Anwender mit einem höheren Körpergewicht erreicht werden. Im umfangreichen Sortiment unseres Partners MAS-Safety finden Sie deshalb eine große Anzahl PSA, die bis zu einem Gesamtgewicht von max. 136kg zugelassen sind. Das für einen Artikel zulässige Gesamtgewicht finden Sie in der Artikelbeschreibung.

Sollte das Körpergewicht des Anwenders so hoch sein, dass der maximale Gesamtwert überschritten würde, darf die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz aus Sicherheitsgründen nicht von der betreffenden Person eingesetzt werden.

Frage: "Für welchen Arbeitseinsatz ist diese PSA einsetzbar?"

Antwort: Beim Produkt finden Sie Piktogramme, an denen Sie erkennen können, für welchen Einsatzzweck die gezeigte PSA gegen Absturz einsetzbar ist. Sämtliche verwendete Piktogramme finden Sie nachfolgend erklärt.

Godo Absturzsicherungen Bild 1
Godo Absturzzicherungen Bild 2

Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick über das Lieferprogramm und wichtige Information zu den verschiedenen Produktgruppen innerhalb des Bereiches Absturzsicherungen.

Auffanggurte

Definition: Der Auffanggurt - als Bestandteil der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz - hat die Aufgabe, bei einem Absturz die Stoßkraft an geeigneten Stellen in den Körper einzuleiten und die abstürzende Person während des Sturzes und auch danach so zu halten, dass Verletzungen vermieden werden, soweit es nach den Umständen möglich ist.

Die Auffanggurte der Marke M.A.S zeichnen sich durch einen sehr hohen Grad an Ergonomie aus. Der aus vielen Versuchen speziell entwickelte Gurtverlauf (Bild 1) ermöglicht einen sehr hohen Tragekomfort und ein sicheres Hängen im Gurt nach einem Absturz. Speziell die sehr tiefen Umlenkpunkte der Beingurte entlasten die kritischen Bereiche der Leiste nach dem Absturzunfall.

Die komfortable Einstellfunktion der Gurte ermöglicht ein schnelles Anpassen des Gurtes an den Benutzer. Bei den Verschlüssen kann der Anwender zwischen den bewährten Durchsteckrahmen (Bild 2) oder den neuen - gegen unbeabsichtigtes Öffnen geschützen - Schnellverschlüssen (Bild 3) wählen.

Alle Auffanggurte verfügen über eine hintere Auffangöse (Bild 4), die in einer falldämpfend wirkenden Kunststoffplatte fixiert ist. Bei einem Absturz wird hier bereits ein Teil der Fallenergie vernichtet. Je nach Anwendungsfall können dann zusätzliche Anschlagmöglichkeiten und/oder ergonomische Zusatzausstattungen wie Schulterpolster, Beinpolster oder Befestigungsmöglichkeiten für Werkzeugtaschen (Bild 5) ergänzt werden.

Godo Absturzsicherungen - Bild 3
Godo Absturzsicherungen - Bild 4

Verbindungsmittel

MAS-Verbindungsmittel bestehen aus dem eigentlichen Verbindungsmittel (Bild 1) und einem Bandfalldämpfer. Als Verbindungsmittel kommen gedrehte Kunstfaserseile, Kernmantelseile oder Gurtbänder zum Einsatz.

Als falldämpfendes Element wird ein hochwertiger, durch verschieden dicke Einzelfäden, über seine Aufreißlänge, präzise wirkender Bandfalldämpfer eingesetzt. Diese einzigartige Neuentwicklung ermöglicht den Anwender bei einem Absturz sehr gleichmäßig und deutlich unter Fmax = 6 kN abzubremsen.

Neben den starren festen Längen von 1,5 m und 2,0 m bieten wir auch ein flexibles Verbindungsmittel, den Flexbelt (Bild 2) an. Ausgezogen erreicht es die maximal zulässige Länge von 2 m, wird aber durch seinen flexiblen Mantel im unbelasteten Zustand so verkürzt, dass der Anwender sich ungehindert bewegen kann.

Für jeden denkbaren Anwendungsfall können die MAS-Verbindungsmittel mit den verschiedensten Karabinerhaken ausgestattet werden, so dass der Anwender jederzeit sicher arbeiten kann.

Godo Absturzsicherungen - Bild 5
Godo Absturzsicherungen - Bild 6

Auffanggeräte

Das mitlaufende Auffanggerät an beweglicher Führung besteht aus dem Seilläufer, einem Falldämpfer und der beweglichen Führung, dem Seil. (Bild 1).

Das MAS-Auffanggerät (Bild 2) läuft beim Aufstieg nach oben frei mit. Dazu sollte das untere Ende der beweglichen Führung (Seil) befestigt oder durch ein Gewicht beschwert werden.

Als bewegliche Führung stehen sowohl gedrehte Kunstfaserseile als auch Kernmantelseile zur Verfügung. Die Seile werden grundsätzlich auf der oberen Seite mit einem Karabinerhaken versehen und auf der Unterseite mit einem gesicherten Ankerknoten, so dass das mitlaufende Auffanggerät nicht unbeabsichtigt vom Seil laufen kann.

Da mitlaufende Auffanggeräte nur in einer Richtung den Absturz auffangen können während sie in der anderen Richtung frei laufen, muß der Richtungspfeil, der die Wirkrichtung anzeigt, beachtet werden.

Das Verbindungsmittel des mitlaufenden Auffanggerätes in Form eines Bandfalldämpfers darf nur mit der Auffangöse des Auffanggurtes verbunden werden.

Godo Absturzsicherungen - Bild 7
Godo Absturzsicherungen - Bild 8

Höhensicherungsgeräte

Das Höhensicherungsgerät ist ein Auffanggerät mit einer selbsttätigen Blockierfunktion und einer automatischen Spann- und Einziehvorrichtung für das Verbindungsmittel, d.h. das einziehbare Verbindungsmittel.

Ein energieabsorbierendes Einzelteil, z.B. eine Bremse darf in dem Gerät selbst oder als Falldämpfer in dem einziehbaren Verbindungsmittel eingebaut sein. Höhensicherungsgeräte blockieren erst ab einer Auszugsgeschwindigkeit von ca. 1 m/s und dürfen deshalb nicht über Schüttgut verwendet werden.

Die Höhensicherungsgeräte werden mit einem verzinkten Stahlseil oder einem hochfesten Gurtband als Verbindungsmittel ausgerüstet. für den besonderen horizontalen Einsatzfall und einer möglichen Beanspruchung des Verbindungsmittels über eine Kante muss das Gerät eine besondere Kantenprüfung nachweisen (Bild 1) Alle Höhensicherungsgeräte mit dieser Zulassungsprüfung sind entsprechend gekennzeichnet.

Für die verschiedenen Arbeits- und Umgebungsbedingungen gibt es die Höhensicherungsgeräte zum einen mit verschiedenen Gehäusen (Kunststoff und Metall) (Bild 2) und zum anderen mit unterschiedlichen Längen von bis zu 30 m.

Einige Geräte sind direkt mit einer Rettungshubeinrichtung ausgestattet, die es möglich macht eine verunfallte, in das Gerät gefallene, Person direkt mit einer Handkurbel oder einem Kettenzug wieder herauf zu ziehen (Bild 3).

Godo Absturzsicherungen - Bild 9
Godo Absturzsicherungen - Bild 10

Abseilgeräte

Für eine notwendige Rettung von Personen von einem höher gelegenen Arbeitsplatz nach unten werden Abseilgeräte eingesetzt.

Die von uns angebotenen Abseilgeräte besitzen alle eine automatische Fliehkraftbremse, so dass unabhängig vom Anwender die zu rettende Person immer mit einer maximalen Abseilgeschwindigkeit von weniger als 1 m/s abgeseilt wird.

Zusätzlich werden die Geräte mit diversen Zusatzfunktionen und Zubehör angeboten. Zum Beispiel mit einem zusätzlichen Handrad, mit dem die zu rettende Person über eine kurze Strecke angehoben werden kann. Das ist zum Beispiel notwendig, wenn die verunfallte Person vor dem Rettungsvorgang noch in der Absturzsicherung hängt und aus dieser befreit werden muss.

Es werden Abseilgeräte mit bis zu 200 m maximaler Abseilhöhe angeboten. Diese Geräte sind für eine wechselseitige Rettung geeignet, da das Seil durch das Gerät läuft durch läuft und nicht gespeichert werden muss. Die Seillänge kann individuell für den jeweiligen Einsatzort bestellt werden.

Godo Absturzsicherung - Bild 11
Godo Absturzsicherung - Bild 12

Anschlagpunkte

Anschlageinrichtungen dienen dazu die Kräfte, die bei einem Absturz entstehen, sicher in ein Bauwerk einzuleiten. Sie bestehen dazu aus einer Möglichkeit den Karabinerhaken des Auffangsystems einzuhaken und einer Verbindung zum Untergrund / Bauwerk.

Folgende verschiedene Anschlageinrichtungen sind in den Normen definiert und hier erhältlich:

Anker zur Befestigung an vertikalen, horizontalen und geneigten Flächen, bzw., geneigten Dächern. Hierzu gehören zum Beispiel Einzelanschlagpunkte, die an gefährdeten Einsatzorten fest installiert sind. (Bild 1).

Transportable, vorübergehend angebrachte Anschlageinrichtungen. Hierzu gehört zum Beispiel der transportable Dreibaum, der über Einstiegsöffnungen, wie Kanaldeckel aufgebaut wird (Bild 2).

Anschlageinrichtungen mit horizontalen beweglichen Führungen. Dies sind horizontal gespannte Seile, an die sich der Anwender entweder mit einem speziellen Läufer oder direkt mit seinem Karabinerhaken des Verbindungsmittels einhakt (Bild 3).

Godo Absturzsicherung - Bild 13
Godo Absturzsicherung - Bild 14

Verbindungselemente

Zu den Produkten der Verbindungselemente gehören alle Formen von Haken, wie z.B. Karabinerhaken, Rohrhaken, Bergsteigerhaken, etc.

Alle diese Verbindungselemente sind grundsätzlich selbstverschließend, d.h., sobald der Haken losgelassen wird, fällt der Verschluß in die geschlossene Stellung (Bild 1).

Man unterscheidet bei der zweiten Sicherung zwischen dem manuellen Verriegeln des Verschlusses (z.B. Rändelmutter) und dem automatischen Verriegeln (z.B. durch Drehfeder verriegelter Verschluß).

Automatisch verriegelnde Haken sind entweder durch eine, zwei oder drei unabhängige Bewegungen wieder zu öffnen. Hierbei unterscheidet man zwischen einer Drehbewegung und einer kombinierten Dreh- und Schiebebewegung. Die Sicherheit der Verbindungselemente ist also größer, je mehr Bewegungen nötig sind diese zu öffnen.

Deshalb empfehlen wir grundsätzlich ein Verbindungselement mit einer automatischen Verriegelung einem Verbindungselement mit manuellem Schraubverschluss vorzuziehen.

Je nach Anwendungsfall können bei uns Verbindungsmittel bis zu einer Öffnungsweite von 100 mm an die Verbindungsmittel konfektioniert werden. Allerdings ist bei der Anwendung darauf zu achten, dass alle Verbindungsmittel nur in der Hauptachse (Bild 2) belastet werden.

Godo Absturzsicherung - Bild 15
Godo Absturzsicherung - Bild 16

Schulungen

Der richtige Umgang mit sicherheitsrelevanten Arbeitsmitteln erfordert ausreichende Sachkenntnis. Wir vermitteln unseren Kunden auf Anfrage praxisbezogene Schulungen und Seminare rund um das Thema "PSA gegen Absturz" und "Absturzsicherung". Diese Schulungen werden herstellerunabhängig und produktneutral durchgeführt.

Qualifizierte und anwendungserfahrene Trainer vermitteln motiviert ihr theoretisches und praktisches Wissen. Kleine Schulungsgruppen garantieren eine individuelle Eingehensweise auf die Anforderungen der einzelnen Teilnehmer. Theoretische Erkenntnisse werden mit Hilfe von praktischen Übungen vertieft. So wird den Schulungsteilnehmern eine nahtlose Umsetzung des Erlernten in ihren Arbeitsalltag ermöglicht.

Bitte sprechen Sie uns an, damit wir Ihnen die für Ihren Bedarf geeignete Schulung anbieten können.

Prüfungen und Revisionen

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz muss das Leben von Mitarbeitern sichern und notfalls retten. Deshalb ist eine kontinuierliche Wartung und Überprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Der Unternehmer hat in Erfüllung seiner Pflichten aus §2 Abs. 4 PSA-Benutzerverordnung PSA gegen Absturz und persönliche Absturzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal alle 12 Monate auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen gem. den Herstellerangaben prüfen zu lassen.

Für nachfolgend genannte PSA-Produkte können wir einen Prüfservice auf Anfrage individuell anbieten:

  • Sicherheitsausrüstungen (Auffangsysteme, Rettungssysteme) EN 363
  • Auffanggurte EN 361, und Haltegurte EN 358
  • Verbindungsmittel EN 354 mit Bandfalldämfer EN 355, Verbindungsmittel EN 358, Anschlag-Verbindungsmittel EN 795
  • mitlaufende Auffanggeräte EN 353-1  und EN 351-2
  • Abseilgeräte EN 341
  • Höhensicherungsgeräte EN 360 und Rettungshubgeräte EN 1496
  • Verbindungselemente EN 362
  • Rettungsschlaufen, Rettungsdreiecke EN 1498

Sachkundige Mitarbeiter gewährleisten eine zeitnahe und qualifizierte Revisionen.

Wichtige Hinweise zum Betrieb von PSA gegen Absturz

Unter Bezugnahme auf die DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz":

Gebrauchsdauer der PSA gegen Absturz

Die Benutzungsdauer ist von den jeweiligen Einsatzbedingungen abhängig; die Angaben der Gebrauchsanleitung sind zu beachten. Aus Chemiefaser hergestellte Gurte und Verbindungsmittel unterliegen auch ohne Beanspruchung einer gewissen Alterung; die insbesondere von der ultravioletten Strahlung sowie von klimatischen und anderen Umwelteinflüssen abhangig ist. Deshalb können keine genauen Angaben gemacht werden.

Die maximal zulässige Nutzungsdauer unserer Auffanggurte. Verbindungsmittel und mitlaufenden Auffanggerate beträgt 8,5 Jahre. Das Datum der Herstellung und der Termin der Ablegereife sind auf dem Typenschild angegeben mit Monat/Jahr.

Instandhaltung / Reinigung / Aufbewahrung

Der Unternehmer hat zu veranlassen, dass schadhafte Teile von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz nur durch solche Ersatzteile ersetzt werden, die dem Originalteil entsprechen.

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz sind nach Bedarf zu reinigen und zu pflegen.

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz dürfen bei ihrer Aufbewahrung keinen Einflüssen ausgesetzt werden, die ihren sicheren Zustand beeinträchtigen können.

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz sind:

  • in trockenen, nicht zu warmen Räumen freihängend aufzubewahren
  • nicht in der Nähe von Heizungen zu trocknen
  • nicht mit agressiven Stoffen, z.B. Säuren, Laugen, Lötwasser oder Ölen in Verbindung zu bringen
  • möglichst vor direkter Lichteinwirkung und UV-Strahlung zu schützen
Godo Absturzsicherung - Bild 17

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