Verbindungsmittel Typ Tyger FlexBelt EN354 + 355
Ausführung mit Bandfalldämpfer Typ Tyger FlexBelt an dehnbarem Gurtband. Mit Einhand-Stahl-Karabinerhaken MAS 51 am BFD einem Stahl-Karabinerhaken Typ MAS 50 am Gurtende. Das elastische Gurtmaterial passt sich beim Einsatz der benötigten Länge an und ist dehnbar bis zur max. zulässigen Einsatzlänge von 2,0 m.
Verbindungsmittel dienen der Verbindung zwischen dem Anschlagpunkt der einer zu sichernden Person. Die max. zulässige Gesamtlänge eines Verbindungsmittels beträgt 2,0 m. Ab einer bestimmten Arbeitshöhe bei Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen ist die Verwendung von Falldämpfern im Verbindungsmittel vorgeschrieben. Bitte beachten Sie hierzu die einschlägigen Vorschriften.
Ausstattungsmerkmale:
- Bandfalldämpfer Typ Tyger FlexBelt mit Einhand-Stahlkarabiner Typ MAS 51
- an Verbindungsmittel aus elastischem Gurtband
- mit Stahl-Karabinerhaken Typ MAS 50 als Endbeschlag (Maulöffnung 54 mm)
- das elastische Gurtmaterial ist dehnbar bis zur maximal zulässigen Einsatzlänge von 2,0 m
Beispielhafte Anwendungen:
- Arbeiten im Stahlbau
- Arbeiten im Gerüstbau
- Arbeiten auf Plattformen
- Arbeiten auf Trägern, etc.
Weitere Information zum Produkt:
Bei Absturz in Seile von nur 2,0 m Länge (Sturzhöhe = ca. 4 m) können ohne Falldämpfer bereits Stosskräfte bis zu 22 kN (ca. 2200 kg) auf den Körper einwirken. Die Verwendung eines Falldämpfers bewirkt eine Begrenzung des Fangstoss im Falle eines Absturzes auf einen medizinisch verträglichen Wert von max. 6 kN. Der Körper wird dadurch wesentlich entlastet. Auch das Sicherungsmaterial und der Anschlagpunkt werden weniger beansprucht. Durch das Aufreissen des Bandfalldämpfers verlängert sich die Gesamtlänge des Verbindungsmittels und der Fangstoss wird abgebaut. Bitte immer auf die Gefahr des Aufschlagens auf tiefer gelegene Bauteile achten.
Besondere Hinweise:
Das Verbindungsmittel Typ MAS Tyger FlexBelt ist geprüft und zugelassen für Benutzer mit einem maximalen Körpergewicht von 100 kg.
Dieses Verbindungsmittel ist geeignet zur Anwendung bei vertikaler und horizontaler Benutzung bei einer Kantenbeanspruchung mit Radius r=0,5mm.
Eine Beanspruchung durch scharfe Kanten ist unbedingt zu vermeiden.
Weitere nützliche Information über Absturzsicherung und "Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz" haben wir für Sie auf einer separaten Informationsseite zusammengestellt. Wenn Sie darüber hinaus noch Klärungsbedarf haben, dann helfen wir gerne auch am Telefon weiter.
(Bitte hier klicken für mehr Info zu Absturzsicherungen.)
Andere Ausführungen finden Sie hier bei uns im Shop !
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
MAS
Bockenfelder Straße 232
Dortmund, Deutschland, 44388
sales@godo-shop.de
https://www.godo-shop.de
verantwortliche Person:
Gerd Obermeit
Bockenfelder Straße 232
Dortmund, Deutschland, 44388
sales@godo-shop.de
https://www.godo-shop.de
Info zu Höhensicherungsgeräten
Das Höhensicherungsgerät ist ein Auffanggerät mit einer selbsttätigen Blockierfunktion und einer automatischen Spann- und Einziehvorrichtung für das Verbindungsmittel, d.h. das einziehbare Verbindungsmittel.
Ein energieabsorbierendes Einzelteil, z.B. eine Bremse, darf in dem Gerät selbst oder als Falldämpfer in dem einziehbaren Verbindungsmittel eingebaut sein. Höhensicherungsgeräte blockieren erst ab einer Auszugsgeschwindigkeit von ca. 1 m/s und dürfen deshalb nicht über Schüttgut verwendet werden.
Die Höhensicherungsgeräte werden mit einem verzinkten Stahlseil oder einem hochfesten Gurtband als Verbindungsmittel ausgerüstet. Für den besonderen horizontalen Einsatzfall und einer möglichen Beanspruchung des Verbindungsmittels über eine Kante muss das Gerät eine bestandene Kantenprüfung nachweisen. [Bild 1] Alle Höhensicherungsgeräte mit dieser Zusatzprüfung sind entsprechend gekennzeichnet.
Für die verschiedenen Arbeits- und Umgebungsbedingungen gibt es die Höhensicherungsgeräte zum einen mit verschiedenen Gehäusen (Kunststoff und Metall) [Bild 2] und zum anderen mit einer Länge des Verbindungsmittels von bis zu 30 m.
Einige Geräte sind direkt mit einer Rettungshubeinrichtung ausgestattet, die es möglich macht, eine verunfallte, in das Gerät gefallene Person direkt mit einer Handkurbel oder einem Kettenzug wieder herauf zu ziehen. [Bild 3]
Instandhaltung / Reinigung / Aufbewahrung
Der Unternehmer hat zu veranlassen, dass schadhafte Teile von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz nur durch solche Ersatzteile ersetzt werden, die dem Originalteil entsprechen.
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz sind nach Bedarf zu
reinigen und zu
pflegen.
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz dürfen bei ihrer Aufbewahrung keinen Einflüssen ausgesetzt werden, die ihren sicheren Zustand beeinträchtigen können.
Diese sind
- in trockenen, nicht zu warmen Räumen freihängend aufzubewahren
- nicht in der Nähe von Heizungen zu trocknen
- nicht mit aggressiven Stoffen, z.B. Säuren, Laugen, Lötwasser, Ölen in Verbindung zu bringen
- möglichst vor direkter Lichteinwirkung und UV-Strahlung zu schützen.
Prüfungen
Die Versicherten haben persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz vor jeder Benutzung durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand auf einwandfreies Funktionieren zu prüfen. Der Unternehmer hat persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal innerhalb von 12 Monaten, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.