Universal Rettungskorbtrage, Schleifkorbtrage
Diese Korbtrage ist ein Standard-Korbtragesystem und wird von professionellen Rettungskräften ebenso eingesetzt wie von der Industrie. An unzugänglichen und gefährdeten Arbeitsplätzen wird in der Regel eine Rettungskorbtrage vorgehalten, um Mitarbeiter möglichst bereits vor eintreffen der Rettungskräfte aus dem Gefahrenbereich befreien zu können.
Anwendung:
Die verunfallte Person soll in der Rettungskorbtrage liegend transportiert werden. Je nach Situation kann die Rettungstrage an den zahlreich vorhandenen Tragegriffen angefaßt und durch mehrere Personen von Hand getragen werden. Falls die Sachlage es erforderlich macht, kann die Rettungstrage auch als Schleifkorbtrage verwendet werden. Für die Rettung des Verunfallten aus einem tiefer gelegenen Standort sind Anschlagpunkte an der Rettungskorbtrage angebracht. Mittels einer optional erhältlichen sog. Abseilspinne (Anschlagmittel) kann die Korbtrage dann per Kran oder ähnlichem Hebezeug nach oben befördert werden.
Eigenschaften:
Die Stahlseilschlinge als Anschlag-Verbindungsmittel entspricht EN795 Klasse B und ist ausserdem zugelassen als Anschlagmittel gem. EN354.
Produktdetails:
- Material: Polyethylen und mit einem stabilem durchgehendem Alurohrrahmen
- 12 eingearbeitete Aussparungen als Tragegriffe
- Integrierte Matratze mit nicht wasseraufsaugender und stoßminderndernder Wirkung
- Verstellbare Fußstütze
- Ein umlaufendes Seil an dem Haltegurte zur Fixierung angebracht werden können
- Abmessungen: ca. 2150 x 650 x 190mm (LxBxH)
- Eigengewicht: ca. 13,5kg
- Max. Belastbarkeit: 280kg
Andere Ausführungen sind auf Anfrage lieferbar.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
MAS
Bockenfelder Straße 232
Dortmund, Deutschland, 44388
sales@godo-shop.de
https://www.godo-shop.de
verantwortliche Person:
Gerd Obermeit
Bockenfelder Straße 232
Dortmund, Deutschland, 44388
sales@godo-shop.de
https://www.godo-shop.de
Versandgewicht: |
16,00 kg
|
Artikelgewicht: |
16,00 kg
|
Info zu Höhensicherungsgeräten
Das Höhensicherungsgerät ist ein Auffanggerät mit einer selbsttätigen Blockierfunktion und einer automatischen Spann- und Einziehvorrichtung für das Verbindungsmittel, d.h. das einziehbare Verbindungsmittel.
Ein energieabsorbierendes Einzelteil, z.B. eine Bremse, darf in dem Gerät selbst oder als Falldämpfer in dem einziehbaren Verbindungsmittel eingebaut sein. Höhensicherungsgeräte blockieren erst ab einer Auszugsgeschwindigkeit von ca. 1 m/s und dürfen deshalb nicht über Schüttgut verwendet werden.
Die Höhensicherungsgeräte werden mit einem verzinkten Stahlseil oder einem hochfesten Gurtband als Verbindungsmittel ausgerüstet. Für den besonderen horizontalen Einsatzfall und einer möglichen Beanspruchung des Verbindungsmittels über eine Kante muss das Gerät eine bestandene Kantenprüfung nachweisen. [Bild 1] Alle Höhensicherungsgeräte mit dieser Zusatzprüfung sind entsprechend gekennzeichnet.
Für die verschiedenen Arbeits- und Umgebungsbedingungen gibt es die Höhensicherungsgeräte zum einen mit verschiedenen Gehäusen (Kunststoff und Metall) [Bild 2] und zum anderen mit einer Länge des Verbindungsmittels von bis zu 30 m.
Einige Geräte sind direkt mit einer Rettungshubeinrichtung ausgestattet, die es möglich macht, eine verunfallte, in das Gerät gefallene Person direkt mit einer Handkurbel oder einem Kettenzug wieder herauf zu ziehen. [Bild 3]
Instandhaltung / Reinigung / Aufbewahrung
Der Unternehmer hat zu veranlassen, dass schadhafte Teile von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz nur durch solche Ersatzteile ersetzt werden, die dem Originalteil entsprechen.
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz sind nach Bedarf zu
reinigen und zu
pflegen.
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz dürfen bei ihrer Aufbewahrung keinen Einflüssen ausgesetzt werden, die ihren sicheren Zustand beeinträchtigen können.
Diese sind
- in trockenen, nicht zu warmen Räumen freihängend aufzubewahren
- nicht in der Nähe von Heizungen zu trocknen
- nicht mit aggressiven Stoffen, z.B. Säuren, Laugen, Lötwasser, Ölen in Verbindung zu bringen
- möglichst vor direkter Lichteinwirkung und UV-Strahlung zu schützen.
Prüfungen
Die Versicherten haben persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz vor jeder Benutzung durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand auf einwandfreies Funktionieren zu prüfen. Der Unternehmer hat persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal innerhalb von 12 Monaten, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.