Information über Anschlagketten
Wir vertreiben in unserer Sparte Anschlagketten schwerpunktmäßig in unserem Hause maßangefertigte Konfektionsware speziell nach Ihren Kundenwünschen. Sämtliche Ketten und Bauteile entsprechen den relevanten Normen und Vorschriften. Die Produkte entsprechen dem jeweils aktuellen Stand der Sicherheitsanforderungen.
Welche Kette wofür?
Theoretisch gesagt:
Anschlagketten sind so auszuwählen, dass sie für den bevorstehenden Lastentransport von ihrer Art, Länge und Befestigungsmethode an der Last geeignet sind, diese ohne ungewollte Bewegungen sicher aufzunehmen. Durch falsche Auswahl von Tragfähigkeit und / oder Anschlagart kann ein Bruch der Anschlagkette verursacht werden!
Praktisch gesagt:
Eine Last von 2,0 to darf nur von Anschlagketten mit einer Tragkraft von 2,0 to oder stärker gehoben werden. Lasten mit Überlänge/Überbreite/Übergröße können schnell unkontrollierbar kippen/pendeln, eine Nutzung von Sonderhebemittel (z.B.: Traversen aus dem Hause Godo) ist zu prüfen.
Unsere geschulten Berater unterstützen Sie gerne und erarbeiten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen aus einer Hand für Ihre Probleme/Wünsche.
Auswahl der Anschlagmittel
Die generelle Auswahl des richtigen Anschlagmittels richtet sich maßgeblich nach der Beschaffenheit der anzuhebenden Last: Bei robusten Materialien, die wenig Anspruch auf Oberflächenbeschaffenheit legen, (z.B.: Bauholz) sind Anschlagketten ein sinnvolles Arbeitsmittel. Für Materialien mit glatten, rutschigen oder empfindlichen Oberflächen (z.B.: polierte Edelstahlrohre, Betonwerkstücke mit Sichtoberfläche) wählt man sinnvollerweise andere Anschlagmittel aus dem Hause Godo (Stahlseile, textile Hebemittel), da eine Beschädigung des Lastgutes nicht ausgeschlossen werden kann.Einfluss auf die Wahl des richtigen Anschlagmittels haben aber auch die Form der Last (scharfe Kante?), die klimatischen Begebenheiten (Feuchtigkeit, Frost, Sonneneinstrahlung), die Beschaffenheit der Örtlichkeit, sowie die vor Ort herrschenden Arbeitsparameter (Enge, Verschmutzungsgrad, Feuchtearbeit).
Grundsätzliches
Anschlagketten dürfen nur zum Heben und Transportieren von Lasten verwendet werden. Die Verwendung ist nur durch vom Unternehmer beauftragte und unterwiesene Personen zulässig. Diese Information ist nur gültig für Anschlagketten der Güteklasse 8. Die Lieferung von Anschlagketten aller Güteklassen durch Fa. Godo ist möglich. Für Anschlagketten anderer Güteklassen oder Sonderausführungen gelten spezielle Benutzerinformationen.Allgemeine Gefahrenhinweise
Beim Heben von Lasten mit Anschlagmitteln ist die Person unter oder neben der Last gefährdet. Abstürzende Lasten gefährden Personen und Güter. Sorgen Sie als Anwender gewissenhaft durch geeignete Schulungsmaßnahmen für eine gute Ausbildung Ihrer Anschläger und Kranfahrer. Lasten können verrutschen oder fallen, wenn sie falsch angeschlagen werden.

Identifizierung der Anschlagketten der Güteklasse 8
An allen Anschlagketten muss ein achteckiger (meist roter) Kennzeichnungsanhänger und eine UVV-Prüfplakette montiert sein. Der Traglastanhänger gibt Informationen über die Traglast der Anschlagkette, die Prüfplakette zeigt den Termin der nächsten Kettenprüfung an. Fehlt nur eine der beiden Plaketten, oder diese sind unleserlich, fehlt dem Anschläger die entscheidende Information für ein gefahrfreies Anheben von Lasten. In dem Fall ist die Anschlagkette a zu legen.
Die Angaben auf dem Traglastanhänger:
- Anzahl der Kettenstränge
- Bei Einstrang-Ketten die direkte Tragfähigkeit.Bei Mehrstrang-Ketten Angabe der Tragfähigkeit für die Bereiche
- des Neigungswinkels von 0° bis 45° und von 45° bis 60°.
- Lastangaben in kg oder to.
- Nenndicke der Kette in mm
Zu prüfen ist:
- dass sich die Last beim Anheben nicht verhakt hat oder festsitzt,
- die Last in Waage ist bzw. richtig hängt (Lastverteilung, Balance) und
- alle Stränge gleichmäßig tragen.
- Schief hängende Lasten wieder ablassen und neu befestigen.
- Windbelastung führt zu unkontrolliertem Pendeln, daher die Last mit einem Leitseil führen.
- Last gegen Umstürzen und Auseinanderfallen sichern.
Gefordert ist:

- Beim Arbeiten mit Anschlagketten Handschuhe tragen (Verletzungsgefahr!).
- Vermeiden Sie Reißen oder Ruckbelastung.
- Anschlagketten dürfen nicht geknotet oder verdreht belastet werden.
- Angehobene Lasten niemals schleppen oder schleifen.
- Haken und andere Kettenendbeschläge dürfen nicht auf Biegung beanspruch werden.
- Bei scharfkantigen Lasten sind die Anschlagketten durch Kantenschoner (behelfsweise Kanthölzer) zu schützen.
- Anschlagketten sind für die Verwendung in dem Temperaturbereich von -40°C bis +400°C geeignet.
Verboten ist:

- Kettenbauteile mit „kettenfremden“ Teilen zu verbinden (Draht, Schrauben, Bolzen…).
- Kettenbauteile unterschiedlicher Stärken miteinander zu kombinieren (Tragkraft wird durch das Bauteil mit der kleinsten Stärke bestimmt).
- Kettenbauteile unterschiedlicher Güteklassen miteinander zu verbinden.
- Haken mit ihrer Spitze in ein Kettenglied ein zu hängen.
- Anschlagketten nach Bruch oder Verformung einzelner Kettenbauteile zu verwenden.
- durch Überlastung steifgezogene Anschlagketten weiter zu verwenden.
- Anschlagketten mehrfach um Lasthaken zu schlingen.
- Einsatz von Anschlagketten in Verzinkungs- und Beizbädern von Feuerverzinkereien ist strengstens verboten!
- Nie unter Umschnürungen zu fassen.
Kaputt ist:

Anschlagketten dürfen nicht mehr verwendet werden (Ablegereife) bei:
- Brüche, Anrisse, Schnitte, Kerben, übermäßiger Korrosion,
- Verfärbungen durch Wärmeeinfluss,
- Verformung eines Kettenteilen
- fehlendem oder unlesbarem Kennzeichnungsanhänger
- unzulässigen Manipulationen an den Anschlagketten
- übermäßige Längung/ Verschleiß der Kettenglieder
- Aufweitung von Haken
- übermäßiger Verschleiß des Hakengrundes
- übermäßiger Verschleiß der Aufhänge- oder Endglieder Die Verschleißkriterien finden sich in den unten aufgeführten Normierungen.
Regelmäßige Prüfungen (UVV-Prüfung)

Nutzen Sie den Prüfservice der Fa. Godo!
Je nach Einsatzbedingung von Anschlagketten können Prüfungen in kürzeren Zeitabständen erforderlich sein (z. B.: besonders häufigem Einsatz, erhöhter Verschleiß, Korrosion, Hitzeeinwirkung). Vor jeder Verwendung hat der Benutzer die genutzten Anschlagketten zur Aufdeckung von Schäden zu prüfen (Sicht- und Funktionsprüfung). Sobald Zweifel am sicheren Zustand einer Anschlagkette auftreten, ist diese außer Betrieb zu nehmen und durch einen Sachkundigen zu prüfen.
Normative und rechtliche Verweise bei Anschlagketten
- DIN 685-5 "Geprüfte Rundstahlketten, Einzelteile und Zubehör - Teil 5: Benutzung von Kettengehängen und Hebezeugketten"
- DIN 818-6 "Kurzgliedrige Rundstahlketten für Hebezwecke - Sicherheit - Teil 6: Anschlagketten"
- DIN 818-4 "Kurzgliedrige Rundstahlketten für Hebezwecke - Sicherheit - Teil 4: Anschlagketten - Güteklasse 8"
- DGUV Regel 109-004 "Rundstahlketten als Anschlagmittel in Feuerverzinkereien"
- DGUV-R 100-500 "Kap. 2.8 Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb"
- DGUV-I 209-013 "Anschläger"
- DGUV-V 52 "Krane"
- Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie)
- DIN EN 1677: "Einzelteile für Anschlagmittel - Sicherheit - Teil 1: Geschmiedete Einzelteile, Güteklasse 8"