Auffangsystem G1 " Gerüstbauer-Set "
Dieses Auffangsystem nach EN 363 besteht aus einem Auffanggurt MAS 5 Var. B3, welcher zusammen mit einem 2,0 m langen Verbindungsmittel aus Gurtband mit Bandfalldämpfer in einem Gerätebeutel geliefert wird.
Das Auffangsystem ist speziell für den Gerüstbau zugelassen und darf auch nur im Gerüstbau eingesetzt werden. Durch eine feste Auffangösenverlängerung von 0,5 m am Auffanggurt entsteht eine Gesamtlänge des Verbindungsmittels von 2,5 m. Obwohl die EN 354 eine maximale Länge von 2,0 m vorschreibt, liegt für die Anwendung im Gerüstbau eine Sonderlösung vor. Hierzu sind die besonderen Angaben der Gebrauchsanleitung zu beachten.
Dieses Auffangsystem G1 "Gerüstbauer-Set" ist geprüft und zugelassen für Anwender mit einem Körpergewicht von max. 100 kg.
Ausstattungsmerkmale Auffanggurt EN361 Typ MAS 5 Var. B3:
- Auffangöse hinten im Schulterbereich
- 0,5 m langes Verbindungsmittel fest an Auffangöse hinten (Verlängerung)
- Brustverschluss
- Schulter- und Beingurte längeneinstellbar
- Sitzgurt
Ausstattungsmerkmale Verbindungsmittel BFD-3 EN 354 + EN 355:
- Verbindungsmittel aus 27 mm Gurtband, Länge 2 m
- fest verbunden mit Bandfalldämfer (BFD) mit Karabinerhaken MAS 51
- Rohrhaken MAS 65 am Ende des Verbindungsmittels
Wir bitten um dringende Beachtung:
Die Verwendung dieses Sets ist nur im Gerüstbau zulässig !
Weitere Hinweise:
Geeignet zur Anwendung bei vertikaler und horizontaler Benutzung bei einer Kantenbeanspruchung mit Radius r=0,5mm. Eine Beanspruchung durch scharfe Kanten ist unbedingt zu vermeiden.
Nützliche Information über Absturzsicherung und "Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz" haben wir für Sie auf einer separaten Informationsseite zusammengestellt. Wenn Sie darüber hinaus noch Klärungsbedarf haben, dann helfen wir gerne auch am Telefon weiter.
(Bitte hier klicken für mehr Info zu Absturzsicherungen.)
Andere Ausführungen finden Sie hier bei uns im Shop !
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
MAS
Bockenfelder Straße 232
Dortmund, Deutschland, 44388
sales@godo-shop.de
https://www.godo-shop.de
verantwortliche Person:
Gerd Obermeit
Bockenfelder Straße 232
Dortmund, Deutschland, 44388
sales@godo-shop.de
https://www.godo-shop.de
Versandgewicht: |
2,90 kg
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Artikelgewicht: |
2,90 kg
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Info zu Höhensicherungsgeräten
Das Höhensicherungsgerät ist ein Auffanggerät mit einer selbsttätigen Blockierfunktion und einer automatischen Spann- und Einziehvorrichtung für das Verbindungsmittel, d.h. das einziehbare Verbindungsmittel.
Ein energieabsorbierendes Einzelteil, z.B. eine Bremse, darf in dem Gerät selbst oder als Falldämpfer in dem einziehbaren Verbindungsmittel eingebaut sein. Höhensicherungsgeräte blockieren erst ab einer Auszugsgeschwindigkeit von ca. 1 m/s und dürfen deshalb nicht über Schüttgut verwendet werden.
Die Höhensicherungsgeräte werden mit einem verzinkten Stahlseil oder einem hochfesten Gurtband als Verbindungsmittel ausgerüstet. Für den besonderen horizontalen Einsatzfall und einer möglichen Beanspruchung des Verbindungsmittels über eine Kante muss das Gerät eine bestandene Kantenprüfung nachweisen. [Bild 1] Alle Höhensicherungsgeräte mit dieser Zusatzprüfung sind entsprechend gekennzeichnet.
Für die verschiedenen Arbeits- und Umgebungsbedingungen gibt es die Höhensicherungsgeräte zum einen mit verschiedenen Gehäusen (Kunststoff und Metall) [Bild 2] und zum anderen mit einer Länge des Verbindungsmittels von bis zu 30 m.
Einige Geräte sind direkt mit einer Rettungshubeinrichtung ausgestattet, die es möglich macht, eine verunfallte, in das Gerät gefallene Person direkt mit einer Handkurbel oder einem Kettenzug wieder herauf zu ziehen. [Bild 3]
Instandhaltung / Reinigung / Aufbewahrung
Der Unternehmer hat zu veranlassen, dass schadhafte Teile von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz nur durch solche Ersatzteile ersetzt werden, die dem Originalteil entsprechen.
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz sind nach Bedarf zu
reinigen und zu
pflegen.
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz dürfen bei ihrer Aufbewahrung keinen Einflüssen ausgesetzt werden, die ihren sicheren Zustand beeinträchtigen können.
Diese sind
- in trockenen, nicht zu warmen Räumen freihängend aufzubewahren
- nicht in der Nähe von Heizungen zu trocknen
- nicht mit aggressiven Stoffen, z.B. Säuren, Laugen, Lötwasser, Ölen in Verbindung zu bringen
- möglichst vor direkter Lichteinwirkung und UV-Strahlung zu schützen.
Prüfungen
Die Versicherten haben persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz vor jeder Benutzung durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand auf einwandfreies Funktionieren zu prüfen. Der Unternehmer hat persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal innerhalb von 12 Monaten, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.