Wir prüfen laut Vorschrift:...

Anschlagmittel Prüfservice

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Wir prüfen laut Vorschrift:

Anschlagketten gem. der BetrSichV §3 §4 §14 - DGUV Regel 100-500 2.8

Schäkel gem. der BetrSichV §3 §4 §14 - DGUV Regel 100-500 2.8

textile Hebemittel gem. der BetrSichV §3 §4 §14 - DGUV Regel 100-500 2.8 DGUV Information 209-061


Bei ALLEN Anschlagmittel gilt:

Mindestens 1 x jährlich wiederkehrende Sichtprüfung durch einen Sachkundigen ist Pflicht!


Zusätzlich gilt bei Anschlagketten:

Mindestens alle 3 Jahre wiederkehrende Rißprüfung durch einen Sachkundigen ist Pflicht!


Alle Prüflinge erhalten von uns ein Prüfzeugnis mit dem Ergebnis der Prüfung.

  • Bei bestandener Prüfung erhält Ihr Prüfling die vorgeschriebene Kennzeichnung.
    (die aufgeführten Preise enthalten ausschließlich die Prüfkosten, inklusive der Kennzeichnung.)

  • Bei nicht bestandener Prüfung erstellen wir Ihnen auf Wunsch ein Angebot mit den benötigten Ersatzteilen für eine Reparatur durch uns.
    Sollte eine Reparatur wirtschaftlich unrentabel sein, bieten wir Ihnen alternativ Ersatzware an.


Nachfolgend eine Aufstellung mit gängigen Ablegekriterien:

Diese Prüflinge dürfen NICHT mehr eingesetzt werden!!!

Anschlagketten

  • Brüche, Anrisse, Schnitte, Kerben, übermäßige Korrosion
  • Verfärbungen durch Wärmeeinfluss
  • Verformung eines Kettenteiles
  • fehlender oder unlesbarer Kennzeichnungsanhänger
  • unzulässigen Manipulationen an den Anschlagketten
  • übermäßige Längung/Verschleiß der Kettenglieder
  • Aufweitung der Haken
  • gelängte Kettenglieder
  • übermäßiger Verschleiß des Hakengrundes
  • übermäßiger Verschleiß der Aufhänge- oder Endglieder
  • * Abnahme der Dicke eines Kettengliedes um mehr als 10 % der Nenndicke

Schäkel

  • * nicht lesbare Kennzeichnung bzw. Tragkraft
  • * Brüche, Anrisse, Schnitte, Kerben, übermäßige Korrosion
  • * Verformung
  • * übermäßiger Verschleiß

textile Hebemittel

  • * (an-) gerissene bzw. beschädigte Bänder
  • * ohne bzw. unleserlichem Label oder Kennzeichnungsetikett
  • * mit lösungsmittelhaltigen Stiften (z. B. Edding) gekennzeichnetes Gurtband
  • * nasse bzw. feuchte Prüflinge (nicht prüfbar - Band aufgequollen)

Mit ein bisschen Vorarbeit können Sie Prüfkosten sparen...!!!

Ist Ihr Prüfling von einem mit * gekennzeichnetes Ablegekriterium betroffen, lohnt es sich NICHT dieses einzusenden!

Diese Prüflinge sind in der Regel nicht reparabel, oder eine Reparatur ist unrentabel.


Für Fragen und Planung stehen wir Ihnen sehr gerne unter der Telefonnummer 0231-39570-0 oder per E-Mail an die sales@godo-shop.de zur Verfügung.

Gerne können Sie auch unser Auftragsformular Prüfservice nutzen und dort alle Angaben zu einer gewünschten Prüfung angeben.

 


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