
UVV-Prüfung Auffanggurte gem. BetrSichV §3 §4 §14 - DGUV Regel 112-198/199
Artikel-Nummer: 9081000001
UVV-Prüfung Bauchgurte / Haltegurte gem. BetrSichV §3 §4 §14 - DGUV Regel 112-198/199
Artikel-Nummer: 9081000002
UVV-Prüfung Verbindungsmittel gem. BetrSichV §3 §4 §14 - DGUV Regel 112-198/199
Artikel-Nummer: 9081000003
UVV-Prüfung Halteseile / -bänder gem. BetrSichV §3 §4 §14 - DGUV Regel 112-198/199
Artikel-Nummer: 9081000004
UVV-Prüfung Anschlagseile / -bänder gem. BetrSichV §3 §4 §14 - DGUV Regel 112-198/199
Artikel-Nummer: 9081000005
UVV-Prüfung mitlaufende Auffanggeräte gem. BetrSichV §3 §4 §14 - DGUV Regel 112-198/199
Artikel-Nummer: 9081000006
UVV-Prüfung Führungsseile gem. BetrSichV §3 §4 §14 - DGUV Regel 112-198/199
Artikel-Nummer: 9081000007
UVV-Prüfung Bandfalldämpfer einzeln gem. BetrSichV §3 §4 §14 - DGUV Regel 112-198/199
Artikel-Nummer: 9081000009PSA Prüfservice in unserem Haus
Wir prüfen laut Vorschrift:
Persönliche Schutz-Ausrüstung (PSA) gem. der BetrSichV §3 §4 §14 - DGUV Regel 112-198/199
- Auffanggurte
- Bauch- / Haltegurte
- Verbindungsmittel
- Halteseile / -bänder
- Anschlagseile / -bänder
- mitlaufende Auffanggeräte
- Führungsseile einzeln
- Bandfalldämpfer einzeln
Mindestens 1 x jährlich wiederkehrende Sichtprüfung durch einen Sachkundigen ist Pflicht!
Alle Prüflinge erhalten von uns ein Prüfzeugnis mit dem Ergebnis der Prüfung.
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Bei bestandener Prüfung erhält Ihr Prüfling die vorgeschriebene Kennzeichnung.
(die aufgeführten Preise enthalten ausschließlich die Prüfkosten, inklusive der Kennzeichnung.) -
Bei nicht bestandener Prüfung erstellen wir Ihnen auf Wunsch ein Angebot mit Ersatzware.
Maximale Benutzungsdauer unter normalen Einsatzbedingungen:
PSAgA (Gurte und Verbindungsmittel) unterliegen auch ohne Beanspruchung einer gewissen Alterung, die insbesondere von der ultravioletten Strahlung sowie von klimatischen und anderen Umwelteinflüssen abhängig ist.
Deshalb ist PSAgA nicht unbegrenzt einsetzbar!
Benutzungsdauer:
- Auffang- / Haltegurt 6 bis 8 Jahre
- Verbindungsmittel (Seile / Bänder) 4 bis 6 Jahre
- Festlegung der Haltbarkeitsdauer durch den Hersteller kann abweichen
Nachfolgend eine Aufstellung mit gängigen Ablegekriterien:
Diese Prüflinge dürfen NICHT mehr eingesetzt werden!!!
- ohne bzw. unleserliches Etikett
- mit überschrittener max. Benutzungsdauer (siehe oben)
- mit lösungsmittelhaltigen Stiften (z. B. Edding) gekennzeichnetes Gurtband
- nasse bzw. feuchte Prüflinge (nicht prüfbar - Band aufgequollen)
- (an-) gerissene bzw. beschädigte Bänder
- mit starker Korrosion an den Beschlagteilen
- offensichtlich beschädigte Beschlagteile / Verschlussteile
Mit ein bisschen Vorarbeit können Sie Prüfkosten sparen...!!!
Ist Ihr Prüfling von einem Ablegekriterium betroffen, lohnt es sich NICHT dieses einzusenden!
Diese Prüflinge sind nicht reparabel.
Für Fragen und Planung stehen wir Ihnen sehr gerne unter der Telefonnummer 0231-39570-0 oder per E-Mail an die sales@godo-shop.de zur Verfügung.
Gerne können Sie auch unser Auftragsformular Prüfservice nutzen und dort alle Angaben zu einer gewünschten Prüfung angeben.