Warum Kranarme und Lastarme als Anbauteil für...

Stapler Kranarme

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Warum Kranarme und Lastarme als Anbauteil für Gabelstapler?

Es gibt Güter und Lasten im Betrieb und im Warenverkehr, die lassen sich nicht mit dem Hubwagen oder dem Gabelstapler aufnehmen und transportieren. Sei es, dass sie schwer zu erreichen sind oder sich nicht auf Europaletten befinden. Weil die Lastaufnahme nicht wie üblich mit den Gabelzinken erfolgen kann, wird eine Lösung benötigt, bei der die Lastaufnahme oben möglich ist. Steht z.B. aber auch ein Hallenkran nicht zur Verfügung, dann kann auch der Gabelstapler vorübergehend hilfsweise als Kran eingesetzt werden.

Dafür benötigt man einen Kranarm oder Lastarm, der als Anbauteil für den Gabelstapler hier bei uns im Shop erhältlich ist. Kranarme und Lastarme erweitern als Anbaugeräte die Reichweite Ihres Gabelstaplers nicht unerheblich und ermöglichen eine flexible Lastaufnahme von oben. Der besondere Vorteil von einem Gabelstapler-Kranarm besteht in der Tatsache, dass sich Lasten ganz unterschiedlicher Formate damit heben und bewegen lassen. Verschiedene Varianten der Kranarme als Stapler-Anbauteile machen dies möglich.

Sie haben bei uns die Auswahl aus folgenden Ausführungsvarianten:

  • Starre Lastarme zur einfachen Verlängerung der Reichweite des Staplers (z.B. Typ RLA)
  • Starre Lastarme mit teleskopierbarer (ausziehbarer) Länge (z.B. Typ RKA)
  • Starre Lastarme mit fester Neigung von 25° nach oben zur Erweiterung der Reichweite des Staplers nach vorne und nach oben (z.B. Typ RLH)
  • Höhenverstellbare und zusätzlich längenverstellbare Kranarme für größtmögliche Fexibilität im Einsatz (z.B. Typ RKT)
  • Für ganz spezielle Anwendungen steht auch ein seitenverstellbarer Kranarm zur Auswahl (siehe Typ RKV)

Einige Anwendungshinweise

Bei der Verwendung von Kranarmen und Lastarmen als Anbaugerät für ihren Gabelstapler kann sich der Schwerpunkt des Fahrzeugs bedeutend verändern. Deshalb sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die Resttragfähigkeit Ihres Staplers nicht überschritten wird. Je weiter die angehobene Last von den Gabelzinken des Staplers entfernt ist, desto stärker ist die Belastung auf das Anbauteil. Hierzu sind die Angaben in der Betriebsanleitung zum Anbauteil zu beachten, in der in der Regel die Traglasten für die unterschiedlichen Positionen des Kranarmes angegeben sind.

Grundsätzlich muß vor dem Gebrauch des Gabelstaplers mit hängenden Lasten sichergestellt werden, dass die technischen Voraussetzungen von Stapler und Kranarm für den vorgesehenen Zweck miteinander in Einsatz gebracht werden können. Beim Staplereinsatz mit hängenden Lasten ist neben allen anderen Vorschriften insbesondere auch die DGUV 68 Punkt E § 27 zu beachten.


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