Verbindungsmittel der Marke MAS...

Verbindungsmittel

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Verbindungsmittel der Marke MAS

Verbindungsmittel sind Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und werden bei der Absturzsicherung dafür eingesetzt, dass sich Arbeiter in der Höhe und an Absturzkanten an einer geeigneten Anschlageinrichtung befestigen und damit sichern können.

Verbindungsmittel mit integriertem Bandfalldämpfer

Verbindungsmittel mit integriertem Bandfalldämpfer werden als falldämpfendes Element eingesetzt. Es wird hierfür ein hochwertiger, durch spezielle Einzelfäden, über seine Aufreißlänge, präzise wirkender Aufreiss-Falldämpfer eingesetzt. Diese einzigartige Neuentwicklung ermöglicht den Anwender bei einem Sturz sehr gleichmäßig und deutlich unter max. 6 kN abzubremsen. In der Regel ist das Körpergewicht des Anwenders beschränkt auf max. 100kg, aber auch Gewichtsbereiche von 50 kg bis zu 136 kg können in der XXL-Version abgedeckt werden. Verbindungsmittel mit integriertem Bandfalldämpfer bieten wir an in der Ausführung als Einzelstrang und auch in der Twin-Version als Doppelstrang.
Neben den festen Längen von 1,5 m und 2 m bieten wir auch ein flexibles Verbindungsmittel, den FlexBelt an. Ausgezogen erreicht er eine maximal zulässige Länge von 2 m, wird aber durch seinen flexiblen Mantel so verkürzt, dass der Anwender sich ungehindert bewegen kann.

Einstellbare Verbindungsmittel

Wenn Verbindungsmittel ohne Falldämpfer einstellbar sind und an den Enden über Sicherheitshaken verfügen, dann sind diese nicht zur Absturzsicherung bestimmt, sondern lediglich zur Arbeitsplatzpositionierung, um dem Anwender einen sicheren Halt (Stand) zu gewähren, während dieser mit beiden Händen seiner Arbeit nachgehen kann. Einstellbare Verbindungsmittel finden Sie bei uns in der Kategorie "Absturzsicherung / Haltegurte und Halteseile". Zur Absturzsicherung dürfen nur Verbindungsmittel mit einem Falldämpfer verwendet werden.

Verbindungsmittel mit einer fixen Länge

Verbindungsmittel in einer fixen und nicht verstellbaren Länge werden eingesetzt zum sogenannten Rückhalten oder auch zum Anschlagen an Trägern oder Balken. Der Anwender kann sich bei der Arbeit nur so weit auf eine Kante zubewegen, wie keine Absturzgefahr besteht.

Anschlagverbindungsmittel

Anschlagverbindungsmittel werden zum Umschlingen von Trägern oder Balken genutzt, um sich so einen geeigneten Anschlagpunkt zu schaffen. Entsprechende Produkte finden Sie bei uns in der Kategorie "Absturzsicherung / Anschlagpunkte".

Wählen Sie das passende Verbindungselement am Verbindungsmittel

Für die verschiedenen Anwendungsbereiche benötigt man unterschiedliche Haken als Verbindungselemente an den Verbindungsmitteln. Wo bauseits Anschlagpunkte mit Ösen vorhanden sind, dort können in der Regel unsere Standardhaken Typ MAS51 eingesetzt werden. Wir bieten mit dem Typ MAS65 aber auch einen sog. Rohrhaken an, der wegen seiner großen Öffnungsweite z.B. in ein Gerüstrohr eingehakt werden kann. Es stehen darüberhinaus noch weitere Hakenvarianten bei verschiedenen Verbindungsmitteln für Sie zur Auswahl.

 

Instandhaltung / Reinigung / Aufbewahrung

Der Unternehmer hat zu veranlassen, dass schadhafte Teile von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz nur durch solche Ersatzteile ersetzt werden, die dem Originalteil entsprechen.

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz sind nach Bedarf zu reinigen und zu pflegen.

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz dürfen bei ihrer Aufbewahrung keinen Einflüssen ausgesetzt werden, die ihren sicheren Zustand beeinträchtigen können.

Diese sind

  • in trockenen, nicht zu warmen Räumen freihängend aufzubewahren
  • nicht in der Nähe von Heizungen zu trocknen
  • nicht mit aggressiven Stoffen, z.B. Säuren, Laugen, Lötwasser, Ölen in Verbindung zu bringen
  • möglichst vor direkter Lichteinwirkung und UV-Strahlung zu schützen.

Prüfungen

Die Versicherten haben persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz vor jeder Benutzung durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand auf einwandfreies Funktionieren zu prüfen. Der Unternehmer hat persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal innerhalb von 12 Monaten, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.


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